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Der/Die
Athlet(in) hat die Pflicht, sich mit den anwendbaren Doping-Regelwerken vertraut
zu machen.
Der Athlet muss sich mit der
Liste der verbotenen Wirkstoffe
vertraut machen.
Der Athlet hat die Pflicht, seinen Arzt darauf hinzuweisen, dass
er Leistungssportler ist und hinsichtlich der Einnahme von
Medikamenten Restriktionen
unterliegt. Ein Irrtum des behandelnden Arztes entlastet ihn
nicht, wen er nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um
einen Verstoß gegen das Dopingverbot zu vermeiden.
Der Athlet hat die Pflicht, alle zumutbaren Maßnahmen zu
ergreifen, um sicherzustellen, daß er über seine
Nahrung keine verbotenen
Substanzen zu sich nimmt.
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