sumo verband deutschland

Der/Die Athlet(in) hat die Pflicht, sich mit den anwendbaren Doping-Regelwerken vertraut zu machen.

Der Athlet muss sich mit der Liste der verbotenen Wirkstoffe vertraut machen.

Der Athlet hat die Pflicht, seinen Arzt darauf hinzuweisen, dass er Leistungssportler ist und hinsichtlich der Einnahme von Medikamenten Restriktionen unterliegt. Ein Irrtum des behandelnden Arztes entlastet ihn nicht, wen er nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um einen Verstoß gegen das Dopingverbot zu vermeiden.

Der Athlet hat die Pflicht, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, daß er über seine Nahrung keine verbotenen Substanzen zu sich nimmt.

www.nada-bonn.de 

 

 

sumo verband deutschland, letzte Aktualisierung 18.10.2009