Ehrenordnung des

Sumo - Verbandes Deutschland e.V.

Der Sumo-Verband Deutschland e.V. kann durch die Vergabe von Dan-Graden ohne technische 

Prüfung Aktive, Funktionäre und Persönlichkeiten auszeichnen, die sich um die Förderung und 

Verbreitung des Sumosportes in Deutschland Verdienste erworben haben oder die als Aktive 

des SVD über dessen Einflussbereich hinaus namhaft geworden sind und dadurch positiv für 

den SVD gewirkt haben. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Ehrung besteht nicht.

-  Die Ehrungen werden vom/von der Präsidenten/in des SVD vorgenommen; 

   er/sie kann diese Aufgabe delegieren.

-  Die Ehrungen sollen in einem würdigen Rahmen bei einem dem Wirken 

   des/der zu Ehrenden entsprechenden Anlass erfolgen.

-  Die Ehrungen müssen im Fachorgan des SVD veröffentlicht werden.

-  Durch die Verleihung von SVD – Dangraden  kann kein Anspruch auf 

   Anerkennung durch die ESU oder ISF abgeleitet werden.

Voraussetzung für Ehrungen mit dem:

1. Dan

•  1. Platz der nationalen Meisterschaften oder Teilnahme an den 

   Europameisterschaften, bzw. Medaillengewinner auf den Europa- 

   meisterschaften der Junioren

•  verdienstvolle Tätigkeit als Funktionär auf Landesebene

2. Dan

•  Medaillengewinner auf  Europameisterschaften, Mannschafts- 

   europameister (Ersatz), bzw. Medaillengewinner auf den Welt- 

   meisterschaften der Junioren

•  ehrenamtliche Tätigkeit als Bundeskampfrichter oder Präsident 

   eines Landesverbandes

3. Dan

•  WM-Medaillengewinner, Finalisten der Europameisterschaften, 

   Mannschaftseuropameister und Mannschaftsweltmeister (Ersatz),

   bzw. Weltmeister der Junioren

•  besondere ehrenamtliche Tätigkeit für den SVD als Präsidiumsmitglied

4. Dan

•  Vizeweltmeister bzw. Mannschaftsweltmeister

•  verdienstvolle Tätigkeit für den SVD als Vizepräsident

5. Dan

•  Weltmeister

•  herausragende verdienstvolle Tätigkeit für den SVD als Präsident oder Bundestrainer

•  der 5. Dan berechtigt zum Tragen des roten Mawashi

Über die Ehrungen entscheidet das Präsidium, sie werden durch die Delegierten- 

versammlung bestätigt.

Weitergehende Ehrungen können unter Angabe der Begründung bei der Delegierten- 

versammlung beantragt werden.

Ein Anspruch auf eine Ehrung besteht nicht.

Bei grob verbandsschädigendem Verhalten kann die erfolgte Ehrung von der Delegierten- 

versammlung des SVD wieder aberkannt werden.