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Geschäftsordnung des Sumo-Verbandes Deutschland e.V. |
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1. Allgemeiner Teil |
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§ 1 Regelungsbereich der Ordnung |
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Zur Koordinierung der Aufgaben im Sumo-Verband Deutschland e.V. - im nachfolgenden Verband genannt- die nicht durch die Satzung bestimmt sind, wird gem. § 6 der Satzung diese Geschäftsordnung beschlossen. Sie regelt den gesamten Geschäftsbereich des Verbandes verbindlich. |
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2. Geschäftsverteilungsplan |
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§ 2 Präsidium |
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Ergänzend zu den in §21 der Satzung und in der FGO geregelten Aufgaben genehmigt das Präsidium die nationalen und internationalen Maßnahmen des Verbandes und trifft die Entscheidung über die Vergabe der offiziellen Meisterschaften des Verbandes. Die Sitzungen des Präsidiums finden auf den offiziellen Meisterschaften des Verbandes und/oder am Vortag der Delegiertenversammlung statt. |
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2.1 Der Präsident |
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Der/die Präsident/in leitet in Zusammenarbeit min dem Präsidium den Verband nach den Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe der auf der Delegiertenversammlung gefassten Beschlüsse. Er/Sie repräsentiert den Verband in der Öffentlichkeit. Alle wichtigen Geschäftsvorgänge sind ihm/ihr zur Kenntnis zu bringen. Neben der Verantwortung für die Erfüllung der in §4 der Satzung festgelegten Aufgaben des Verbandes und in Ergänzung zu den in §21 der Satzung und in der FGO festgelegten Verantwortlichkeiten gehört insbesondere zu seinen weiteren Verantwortlichkeiten: - Er/sie leitet die Präsidiumssitzungen nach demokratischen und parlamentarischen Grundsätzen. - Er/sie ist berechtigt unaufschiebbare Entscheidungen zu treffen, die im Interesse des Verbandes dringend notwendig sind. Sollte hierzu eine Entscheidung des Präsidiums Voraussetzung sein, ist diese unverzüglich ggf. durch telefonische Abstimmung einzuholen. - Im Falle der angestrebten Aufnahme in den DSB ist er/sie zuständig für den Aufbau und die Pflege der Beziehung der Verbände zueinander und die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben des DSB. Ebenfalls ist er/sie insbesondere verantwortlich für die Förderung und den Ausbau der Beziehungen zur ESU. - Ihm/ihr obliegt die Ernennung nicht gewählter Funktionsmitglieder des Verbandes, dies gilt insbesondere für die Funktion des/der Bundestrainer/in und der Bundesstützpunkttrainer. - Die Delegationsleitung auf Welt- und Europameisterschaften liegt in seinen/ihren Händen. - Er/sie kümmert sich um verdiente Mitglieder und repräsentiert den Verband bei Ehrungen und Feierlichkeiten sowie bei offiziellen Veranstaltungen. Bei Verhinderung kann die Aufgabe delegiert werden. - Die Aufgabenteilung mit der/dem Vizepräsidenten/in ist möglich. Diese ist dem Präsidium bekannt zu geben und im Protokoll zu vermerken. |
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2.2 Der Vizepräsident Finanzen und Sport |
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Der/die Vizepräsident/in unterstützt den Präsidenten. Im Verhinderungsfalle des/der Präsident/in nimmt er die in der Satzung und in dieser Geschäftsordnung definierten Aufgaben des/der Präsidenten/in wahr. Er ist weiterhin verantwortlich für die Sachgebiete Finanzen und Sportbetrieb. Einzelaufgaben können bei Verhinderung delegiert werden. Er/sie archiviert die Aufnahmeunterlagen und Stärkemeldungen der Mitglieder, Protokolle der Präsidiumssitzungen und Delegiertenversammlungen, die beschlossenen Satzungen und Ordnungen und sonstige Unterlagen. |
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2.3 Der Schatzmeister |
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Der/die Schatzmeister/in erledigt gem. § 21 der Satzung und der FGO die finanziellen Angelegenheiten des Verbandes. In seiner/ihrer Eigenschaft als Schatzmeister hat er/sie über die derzeitige Vermögenslage auf jeder Sitzung des Präsidiums zu berichten. Er/sie legt der Delegiertenversammlung die Jahresrechnung vor, stellt den Haushaltsvor- anschlag auf und überwacht die finanzielle Entwicklung. Er/sie ist weiterhin verantwortlich für die Abgabe der notwendigen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit des Verbandes. Der/die Schatzmeister überwacht alle Termine für wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen und deren pünktliche Erledigung. Er/sie ist bei allen finanziellen Planungen innerhalb des Verbandes hinzuzuziehen. Über die Vermögenswerte des Verbandes ist ein Inventarverzeichnis zu Führen und stets auf dem neuesten Stand zu halten. Das Inventarverzeichnis macht erkennbar, wer jeweils im Besitz des entsprechenden Gegenstandes ist. Er/sie ist verantwortlich für die Einhaltung der durch die FGO auferlegten Pflichten des Verbandes und die entsprechende ordnungsgemäße Aufbewahrung der Bücher und Unterlagen. Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen sind dabei von ihm zu beachten. Bei Neuwahlen hat eine vollständige Übergabe der Unterlagen zu erfolgen. Die Aufforderung der Kassenprüfer zur Vorlage der Kassenbücher, Belege und sonstiger Unterlagen hat der/die Schatzmeister/in termingerecht nachzukommen. Im Verhinderungsfall werden seine Aufgaben von dem/der Vizepräsidenten/in wahrgenommen. SVD Präsidiumsmitglieder können bei genehmigten Maßnahmen des Verbandes Vorschüsse erhalten und selbständig im Rahmen der Finanzordnung abrechnen, wenn hierdurch nachweislich der Organisationsaufwand reduziert wird. |
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2.4 Der Bundessportreferent für Frauen und Männer |
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Der/die Sportreferent/in hat dafür zu sorgen, das der Sportbetrieb erfolgreich im Rahmen der Aufgaben des Verbandes gem. § 4 Ziffer 1 - 3 sowie 5 der Satzung durchgeführt wird. Der/die Sportreferent/in fördert die Gründung von Landesverbänden, überwacht die satzungs- gemäße Abgabe der Stärkemeldungen und ist auch zuständig für das Erreichen der Aufnahmebedingungen des DSB. Er/sie hat im Erwachsenenbereich die offiziellen Verbandsveranstaltungen vorzubereiten und bei diesen Veranstaltungen die sportliche Leitung. Der/die Sportreferent/in hat sich einen ständigen Überblick über den Leistungsstand förderungswürdiger und leistungsstarker Mitglieder des Verbandes zu verschaffen. Er/Sie hat alle geeigneten Maßnahmen zu koordinieren, die diese Mitglieder sportlich fördern können. Hierzu gehört besonders das Aufstellen eines Jahresterminplanes auf Grundlage der Planungen der zuständigen Bundestrainer, die Planung und Koordination von Lehrgängen und Ranglistenturnieren auf nationaler Ebene sowie in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundestrainern die Erarbeitung von Kader- und Nominierungskriterien. Der/die Sportreferent/in organisiert die Teilnahme an den vom Präsidium genehmigten internationalen Maßnahmen. Er/sie ist zuständig für die Kontaktpflege zu ESU und ISF. Alle den Sportbetrieb des Verbandes betreffenden Vorgänge sind ihm/ihr zur Kenntnis zu bringen. Zu sportlichen Fragen ist seine/ihre Stellungnahme einzuholen. In seiner/ihrer Tätigkeit arbeitet er/sie eng mit dem Jugendreferenten zusammen. Bei Verhinderung wird er/sie durch den/die Sportdirektor/in vertreten. |
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2.5 Der Bundesjugendreferent |
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Er/sie ist verantwortlich für die Aufgaben des Verbandes gem. § 4 Ziffer 1-3 und 6 der Satzung für den Nachwuchsbereich. Hierzu gehört insbesondere die Sichtung talentierter Jugendlicher auf den Maßnahmen der Landesverbände sowie die Entwicklung von Konzepten zu deren Förderung und altersgerechter Heranführung an den Erwachsenenbereich. I n seiner Tätigkeit arbeitet er eng mit dem Bundessportreferenten/in zusammen. Im weiteren regelt sich sein Zuständigkeitsbereich für den Nachwuchs entsprechend der für das Sportreferat beschriebenen Aufgaben. |
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2.6 Der Bundeslehrreferent |
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Der/die Bundeslehrreferent/in ist zuständig für die Erarbeitung einer einheitlichen Lehr- und Prüfungsordnung für den Geltungsbereich der Satzung des Verbandes Deutschland. Die Aufgaben gem. § 4 Ziffer 1,4 und 5 der Satzung übt er/sie in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Referenten der Landesverbände aus. |
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2.7 Der Bundeskampfrichterreferent |
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Der/die Bundeskamprichterreferent/in leitet die Kampfrichter und ist zuständig für die Entsendung von Kampfrichtern zu den offiziellen Veranstaltungen des Verbandes. Die Aufgaben gem. § 4 Ziffer3,6 und 8 der Satzung für das Kampfrichterwesen, insbe- sondere Aus- und Fortbildung der Bundeskampfrichter übt er/sie in Zusammenarbeit mit den zuständigen Referenten der Landesverbände aus. Die Aufgabenteilung mit seinem/ihrem Stellvertreter ist möglich. Sie ist dem Präsidium bekannt zu geben und im Protokoll zu vermerken. |
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2.8 Der Bundespressereferent |
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Der/die Bundespressereferent/in ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes in Bereich Presse, Funk und Fernsehen. Seine/ihre Aufgabe liegt insbesondere in einer positiven zeitnahen Darstellung der offiziellen Verbandsmaßnahmen in den Medien und Steigerung der Popularität des Sumosports in der Öffentlichkeit. Alle hierfür erforderlichen Unterlagen sind ihm zeitnah von den zuständigen Referenten zur Verfügung zu stellen. |
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§ 3 Nicht gewählte Funktionsmitglieder |
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3.1 Bundestrainer |
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Der/die Bundestrainer gehören als nicht gewählte Funktionsmitglieder des Verbandes nicht zum Präsidium. Er/Sie hat die Verantwortung für die optimale sportliche Entwicklung der Leistungsfähigkeit der dem Verband angehörenden Sportler und die Vorbereitung der für die sportlichen Höhepunkte nominierten Athleten des SVD. Hierzu arbeitet er eng mit dem/der Bundessportreferenten/in bzw. dem/der Bundesjugend- leiter/in zusammen und erstellt in Absprache mit ihr/ihm entsprechende Planungen und Nominierungswege vor Beginn der aktuellen Wettkampfsaison. Er/sie kann geeignete Maßnahmen vor deren Durchführung zu informieren. Er erstattet der Delegiertenversammlung über die abgelaufene Wettkampfsaison Bericht. |
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§ 4 Personalunion |
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Bis zu Zwei Aufgaben nach §§ 2 und 3 können in Personalunion durchgeführt werden. Liegen beide Aufgaben im Bereich § 2 dieser Geschäftsordnung, ist für jedes Amt ein eigener Wahlgang erforderlich. |
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§ 5 Sonderausschüsse |
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5.1 Sportausschuss |
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Der Sportausschuss wird vom Bundessportreferenten geleitet und tagt auf seine Einladung auf den offiziellen Meisterschaften des Verbandes und/oder am Vortag der Delegierten- versammlung. Er dient zur Koordinierung der leistungssportlichen Entwicklung im Sumo- Verband Deutschland und der in der in der in der Geschäftsordnung festgelegten Aufgaben des Bundesreferates, des Bundesjugendreferates und der Bundestrainer, der Vizepräsident Finanzen und Sport ist daher beizuladen. Weiterhin sind zu seinen Sitzungen die Bundes- stützpunkttrainer und die Aktivensprecher einzuladen und haben Rederecht. |
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§ 7 Delegationsleitung |
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Die Entscheidung über den Einsatz einer gesonderten Delegationsleitung ist nur für Welt- und Europameisterschaften möglich. Sie richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Verbandes und darf nicht zu einer Überschreitung des Haushaltsvoranschlages für die jeweilige Maßnahme führen. Zu den vor Ort erforderlichen Aufgaben der Delegation gehört insbesondere die für von Dritten Leihweise zur Verfügung gestellten Gegenstände und Sachen, z.B. Zecken. Ist keine gesonderte Delegationsleitung eingesetzt, liegen die Aufgaben im Bereich der für diese Maßnahme eingesetzten Trainer. Die Zahl der eingesetzten Trainer richtet sich nach der Delegationsgröße und den finanziellen Möglichkeiten. Bei Erstellung des Jahresterminplanes ist der Trainereinsatz im Vorstand abzustimmen. |
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3. Aufnahme und Pflichten der Landesverbände |
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§ 8 Aufnahmeverfahren |
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Dem schriftlichen Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizufügen: - Auszug der Eintragung in das zuständige Vereinsregister - Zweitschrift der dem Vereinsregister eingereichten Satzung - Anerkennung der Gemeinnützigkeit des örtlich zuständigen Finanzamtes Der Antrag auf Aufnahme ist an den/die Vizepräsidenten/in zu richten der/die die Unterlagen auf Vollständigkeit sichtet und dem Präsidium vorlegt. |
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§ 9 Pflichten der ordentlichen Mitglieder |
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Die gem. §14 der Satzung zum 1.2. des laufenden Jahres zu erfolgenden Meldungen a) der Zusammensetzung des Vorstandes sollen formlos b) der Zahl der Mitglieder auf anliegenden Formular erfolgen. Den Meldungen sind beizufügen die zuletzt erteilten Körperschaftssteuer - Freistellungs- bescheide soweit die vorläufigen Bescheinigungen abgelaufen sind. Weiterhin sind beschlossene Satzungsänderungen mitzuteilen. Die satzungsgemäß vorgesehenen Meldungen erfolgen an den/die Vizepräsident/in, die diese Unterlagen nach Sichtung an den/die Sportreferent/in weiterleitet. |
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Beschlossen auf der Delegiertenversammlung vom 06.März 2004 in Brandenburg |
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