Geschäftsordnung des

Sumo-Verbandes Deutschland e.V.

1. Allgemeiner Teil

§ 1 Regelungsbereich der Ordnung

Zur Koordinierung der Aufgaben im Sumo-Verband Deutschland e.V. - im nachfolgenden 

Verband genannt- die nicht durch die Satzung bestimmt sind, wird gem. § 6 der Satzung 

diese Geschäftsordnung beschlossen. Sie regelt den gesamten Geschäftsbereich des 

Verbandes verbindlich.

2. Geschäftsverteilungsplan

§ 2 Präsidium

Ergänzend zu den in §21 der Satzung und in der FGO geregelten Aufgaben genehmigt 

das Präsidium die nationalen und internationalen Maßnahmen des Verbandes und trifft 

die Entscheidung über die Vergabe der offiziellen Meisterschaften des Verbandes.

Die Sitzungen des Präsidiums finden auf den offiziellen Meisterschaften des Verbandes 

und/oder am Vortag der Delegiertenversammlung statt.

2.1 Der Präsident

Der/die Präsident/in leitet in Zusammenarbeit min dem Präsidium den Verband nach den 

Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe der auf der Delegiertenversammlung 

gefassten Beschlüsse. Er/Sie repräsentiert den Verband in der Öffentlichkeit. 

Alle wichtigen Geschäftsvorgänge sind ihm/ihr zur Kenntnis zu bringen. Neben der 

Verantwortung für die Erfüllung der in §4 der Satzung festgelegten Aufgaben des 

Verbandes und in Ergänzung zu den in §21 der Satzung und in der FGO festgelegten Verantwortlichkeiten gehört insbesondere zu seinen weiteren Verantwortlichkeiten:

- Er/sie leitet die Präsidiumssitzungen nach demokratischen und parlamentarischen 

  Grundsätzen.

- Er/sie ist berechtigt unaufschiebbare Entscheidungen zu treffen, die im Interesse 

  des Verbandes dringend notwendig sind. Sollte hierzu eine Entscheidung des Präsidiums 

  Voraussetzung sein, ist diese unverzüglich ggf. durch telefonische Abstimmung einzuholen.

- Im Falle der angestrebten Aufnahme in den DSB ist er/sie zuständig für den Aufbau und 

  die Pflege der Beziehung der Verbände zueinander und die Umsetzung der entsprechenden

  Vorgaben des DSB. Ebenfalls ist er/sie insbesondere verantwortlich für die Förderung und 

  den Ausbau der Beziehungen zur ESU.

- Ihm/ihr obliegt die Ernennung nicht gewählter Funktionsmitglieder des Verbandes, dies gilt 

  insbesondere für die Funktion des/der Bundestrainer/in und der Bundesstützpunkttrainer.

- Die  Delegationsleitung auf Welt- und Europameisterschaften liegt in seinen/ihren Händen.

- Er/sie kümmert sich um verdiente Mitglieder und repräsentiert den Verband bei Ehrungen 

  und Feierlichkeiten sowie bei offiziellen Veranstaltungen. Bei Verhinderung kann die 

  Aufgabe delegiert werden.

- Die Aufgabenteilung mit der/dem Vizepräsidenten/in ist möglich. Diese ist dem Präsidium 

  bekannt zu geben und im Protokoll zu vermerken.

2.2 Der Vizepräsident Finanzen und Sport

Der/die Vizepräsident/in unterstützt den Präsidenten. Im Verhinderungsfalle des/der 

Präsident/in nimmt er die in der Satzung und in dieser Geschäftsordnung definierten 

Aufgaben des/der Präsidenten/in wahr.

Er ist weiterhin verantwortlich für die Sachgebiete Finanzen und Sportbetrieb.

Einzelaufgaben können bei Verhinderung delegiert werden.

Er/sie archiviert die Aufnahmeunterlagen und Stärkemeldungen der Mitglieder, 

Protokolle der Präsidiumssitzungen und Delegiertenversammlungen, die beschlossenen 

Satzungen und Ordnungen und sonstige Unterlagen.

2.3 Der Schatzmeister

Der/die Schatzmeister/in erledigt gem. § 21 der Satzung und der FGO die finanziellen 

Angelegenheiten des Verbandes. In seiner/ihrer Eigenschaft als Schatzmeister hat er/sie 

über die derzeitige Vermögenslage auf jeder Sitzung des Präsidiums zu berichten.

Er/sie legt der Delegiertenversammlung die Jahresrechnung vor, stellt den Haushaltsvor- 

anschlag auf und überwacht die finanzielle Entwicklung. Er/sie ist weiterhin verantwortlich

für die Abgabe der notwendigen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit des Verbandes.

Der/die Schatzmeister überwacht alle Termine für wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen 

und deren pünktliche Erledigung. Er/sie ist bei allen finanziellen Planungen innerhalb des 

Verbandes hinzuzuziehen.

Über die Vermögenswerte des Verbandes ist ein Inventarverzeichnis zu Führen und stets 

auf dem neuesten Stand zu halten. Das Inventarverzeichnis macht erkennbar, wer jeweils 

im Besitz des entsprechenden Gegenstandes ist.

Er/sie ist verantwortlich für die Einhaltung der durch die FGO auferlegten Pflichten des 

Verbandes und die entsprechende ordnungsgemäße Aufbewahrung der Bücher und 

Unterlagen. Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen sind dabei von ihm 

zu beachten. Bei Neuwahlen hat eine vollständige Übergabe der Unterlagen zu erfolgen.

Die Aufforderung der Kassenprüfer zur Vorlage der Kassenbücher, Belege und sonstiger 

Unterlagen hat der/die Schatzmeister/in termingerecht nachzukommen. 

Im Verhinderungsfall werden seine Aufgaben von dem/der Vizepräsidenten/in wahrgenommen.

SVD Präsidiumsmitglieder können bei genehmigten Maßnahmen des Verbandes Vorschüsse 

erhalten und selbständig im Rahmen der Finanzordnung abrechnen, wenn hierdurch 

nachweislich der Organisationsaufwand reduziert wird.  

2.4 Der Bundessportreferent für Frauen und Männer

Der/die Sportreferent/in hat dafür zu sorgen, das der Sportbetrieb erfolgreich im Rahmen 

der Aufgaben des Verbandes gem. § 4 Ziffer 1 - 3 sowie 5 der Satzung durchgeführt wird.

Der/die Sportreferent/in fördert die Gründung von Landesverbänden, überwacht die satzungs- 

gemäße Abgabe der Stärkemeldungen und ist auch zuständig für das Erreichen der Aufnahmebedingungen des DSB.

Er/sie hat im Erwachsenenbereich die offiziellen Verbandsveranstaltungen vorzubereiten 

und bei diesen Veranstaltungen die sportliche Leitung.

Der/die Sportreferent/in hat sich einen ständigen Überblick über den Leistungsstand 

förderungswürdiger und leistungsstarker Mitglieder des Verbandes zu verschaffen. 

Er/Sie hat alle geeigneten Maßnahmen zu koordinieren, die diese Mitglieder sportlich 

fördern können. Hierzu gehört besonders das Aufstellen eines Jahresterminplanes auf 

Grundlage der Planungen der zuständigen Bundestrainer, die Planung und Koordination 

von Lehrgängen und Ranglistenturnieren auf nationaler Ebene sowie in Zusammenarbeit 

mit den zuständigen Bundestrainern die Erarbeitung von Kader- und Nominierungskriterien.

Der/die Sportreferent/in organisiert die Teilnahme an den vom Präsidium genehmigten 

internationalen Maßnahmen. Er/sie ist zuständig für die Kontaktpflege zu ESU und ISF.

Alle den Sportbetrieb des Verbandes betreffenden Vorgänge sind ihm/ihr zur Kenntnis zu 

bringen. Zu sportlichen Fragen ist seine/ihre Stellungnahme einzuholen. In seiner/ihrer 

Tätigkeit arbeitet er/sie eng mit dem Jugendreferenten zusammen. Bei Verhinderung wird 

er/sie durch den/die Sportdirektor/in vertreten.

2.5 Der Bundesjugendreferent

Er/sie ist verantwortlich für die Aufgaben des Verbandes gem. § 4 Ziffer 1-3 und 6 der 

Satzung für den Nachwuchsbereich. Hierzu gehört insbesondere die Sichtung talentierter 

Jugendlicher auf den Maßnahmen der Landesverbände sowie die Entwicklung von Konzepten 

zu deren Förderung und altersgerechter Heranführung an den Erwachsenenbereich. I

n seiner Tätigkeit arbeitet er eng mit dem Bundessportreferenten/in zusammen.

Im weiteren regelt sich sein Zuständigkeitsbereich für den Nachwuchs entsprechend der 

für das Sportreferat beschriebenen Aufgaben.

2.6 Der Bundeslehrreferent

Der/die Bundeslehrreferent/in ist zuständig für die Erarbeitung einer einheitlichen Lehr- und Prüfungsordnung für den Geltungsbereich der Satzung des Verbandes Deutschland. 

Die Aufgaben gem. § 4 Ziffer 1,4 und 5 der Satzung übt er/sie in enger Zusammenarbeit mit 

den zuständigen Referenten der Landesverbände aus.

2.7 Der Bundeskampfrichterreferent

Der/die Bundeskamprichterreferent/in leitet die Kampfrichter und ist zuständig für die 

Entsendung von Kampfrichtern zu den offiziellen Veranstaltungen des Verbandes. 

Die Aufgaben gem. § 4 Ziffer3,6 und 8 der Satzung für das Kampfrichterwesen, insbe- 

sondere Aus- und Fortbildung der Bundeskampfrichter übt er/sie in Zusammenarbeit mit 

den zuständigen Referenten der Landesverbände aus. Die Aufgabenteilung mit seinem/ihrem Stellvertreter ist möglich. Sie ist dem Präsidium bekannt zu geben und im Protokoll zu vermerken.

2.8 Der Bundespressereferent

Der/die Bundespressereferent/in ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes 

in Bereich Presse, Funk und Fernsehen. Seine/ihre Aufgabe liegt insbesondere in einer 

positiven zeitnahen Darstellung der offiziellen Verbandsmaßnahmen in den Medien und 

Steigerung der Popularität  des Sumosports in der Öffentlichkeit. Alle hierfür erforderlichen 

Unterlagen sind ihm zeitnah von den zuständigen Referenten zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Nicht gewählte Funktionsmitglieder

 

3.1 Bundestrainer

Der/die Bundestrainer gehören als nicht gewählte Funktionsmitglieder des Verbandes nicht 

zum Präsidium. Er/Sie hat die Verantwortung für die optimale sportliche Entwicklung der Leistungsfähigkeit der dem Verband angehörenden Sportler und die Vorbereitung der für die 

sportlichen Höhepunkte nominierten Athleten des SVD.

Hierzu arbeitet er eng mit dem/der Bundessportreferenten/in bzw. dem/der Bundesjugend- 

leiter/in zusammen und erstellt in Absprache mit ihr/ihm entsprechende Planungen und 

Nominierungswege vor Beginn der aktuellen Wettkampfsaison. Er/sie kann geeignete 

Maßnahmen vor deren Durchführung zu informieren. Er erstattet der Delegiertenversammlung 

über die abgelaufene Wettkampfsaison Bericht.

§ 4 Personalunion

Bis zu Zwei Aufgaben nach §§ 2 und 3 können in Personalunion durchgeführt werden. 

Liegen beide Aufgaben im Bereich § 2 dieser Geschäftsordnung, ist für jedes Amt ein 

eigener Wahlgang erforderlich.

§ 5 Sonderausschüsse

5.1 Sportausschuss

Der Sportausschuss wird vom Bundessportreferenten geleitet und tagt auf seine Einladung 

auf den offiziellen Meisterschaften des Verbandes und/oder am Vortag der Delegierten- 

versammlung. Er dient zur Koordinierung der leistungssportlichen Entwicklung im Sumo-

Verband Deutschland und der in der in der in der Geschäftsordnung festgelegten Aufgaben 

des Bundesreferates, des Bundesjugendreferates und der Bundestrainer, der Vizepräsident 

Finanzen und Sport  ist daher beizuladen. Weiterhin sind zu seinen Sitzungen die Bundes- stützpunkttrainer und die Aktivensprecher einzuladen und haben Rederecht.

§ 7 Delegationsleitung

Die Entscheidung über den Einsatz einer gesonderten Delegationsleitung ist nur für Welt- und Europameisterschaften möglich. Sie richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des 

Verbandes und darf nicht zu einer Überschreitung des Haushaltsvoranschlages für die jeweilige Maßnahme führen.

Zu den vor Ort erforderlichen Aufgaben der Delegation gehört insbesondere die für von Dritten 

Leihweise zur Verfügung gestellten Gegenstände und Sachen, z.B. Zecken.

Ist keine gesonderte Delegationsleitung eingesetzt, liegen die Aufgaben im Bereich der für 

diese Maßnahme eingesetzten Trainer. Die Zahl der eingesetzten Trainer richtet sich nach 

der Delegationsgröße und den finanziellen Möglichkeiten.

Bei Erstellung des Jahresterminplanes ist der Trainereinsatz im Vorstand abzustimmen.

3. Aufnahme und Pflichten der Landesverbände

§ 8 Aufnahmeverfahren

Dem schriftlichen Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Auszug der Eintragung in das zuständige Vereinsregister

- Zweitschrift der dem Vereinsregister eingereichten Satzung

- Anerkennung der Gemeinnützigkeit des örtlich zuständigen Finanzamtes

Der Antrag auf Aufnahme ist an den/die Vizepräsidenten/in zu richten der/die 

die Unterlagen auf Vollständigkeit sichtet und dem Präsidium vorlegt.

§ 9 Pflichten der ordentlichen Mitglieder

Die gem. §14 der Satzung zum 1.2. des laufenden Jahres zu erfolgenden Meldungen

a) der Zusammensetzung des Vorstandes sollen formlos

b) der Zahl der Mitglieder auf anliegenden Formular erfolgen.

Den Meldungen sind beizufügen die zuletzt erteilten Körperschaftssteuer - Freistellungs- 

bescheide soweit die vorläufigen Bescheinigungen abgelaufen sind. Weiterhin sind 

beschlossene Satzungsänderungen mitzuteilen.

Die satzungsgemäß vorgesehenen Meldungen erfolgen an den/die Vizepräsident/in, 

die diese Unterlagen nach Sichtung an den/die Sportreferent/in weiterleitet.

Beschlossen auf der Delegiertenversammlung vom 06.März 2004 in Brandenburg