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Sumo-Verbandes Deutschland e.V. |
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1. Einleitung |
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2. Lizenzen |
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5.1 Grundsätze |
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7. Anzugordnung |
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8. Abrechnung |
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9. Ausschluss eines Kampfrichters, Aberkennung der Lizenz und Graduierung |
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10. Sonstiges |
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1. Einleitung |
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Die Kampfrichterordnung des SVD dient zur Regelung der Kampfrichtertätigkeit bei nationalen und internationalen Turnieren, der Aus- und Weiterbildung der Kampfrichter, der Einstufung der Kampfrichter und die Lizenzvergabe, die Kleiderordnung für Kampfrichter u.a.. |
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2. Lizenzen |
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Innerhalb des SVD sind folgende Lizenzen gültig: - Kampfrichteranwärter - Landeskampfrichter - Bundeskampfrichter |
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Die Einstufung zum Kampfrichteranwärter ist die Vorraussetzung zum Erwerb einer Kampf- richterlizenz des SVD. Kampfrichteranwärter sind vom Kampfrichterreferenten der Mitglieds- vereine und wenn dieser nicht vorhanden vom Kampfrichterreferenten des Landesverbandes zu benennen. |
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Die Vergabe der Lizenz zum Landeskampfrichter erfolgt nach Prüfung durch den Kampf- richterreferenten des jeweiligen Landesverbandes. Die Eintragung der Lizenz erfolgt im Kampfrichterpass, der nach bestandener Prüfung durch den Kampfrichterreferenten über- geben wird. Die Eintragung ist mit der Unterschrift des Kampfrichterreferenten und dem Stempel des jeweiligen Landesverbandes gültig. Der Erwerb der Lizenz als Landeskampf- richter gilt als Vorraussetzung zum Erwerb der Lizenz zum Bundeskampfrichter. |
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Lizenzen zum Bundeskampfrichter werden ausschließlich vom Kampfrichterreferenten des SVD vergeben. Die Prüfung zur Lizenzvergabe wird von diesem entweder im Rahmen eines wichtigen Turniers (mindestens Deutsche Meisterschaften) oder eines vom Kampfrichter- referenten einberufenen Prüfungsseminars vorgenommen. Sofern anwesend stehen ihm die Kampfrichterreferenten der Landesverbände oder Kampfrichter mit internationaler Lizenz beratend zur Seite. Die Eintragung der Lizenz erfolgt im Kampfrichterpass. Die Eintragung ist mit der Unterschrift des Kampfrichterreferenten des SVD und dem Stempel des SVD gültig. |
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Der Kampfrichterpass wird von den jeweiligen Landesverbänden an die Kampfrichter ausge- geben und dient zum Nachweis von Lizenzen, Aus- und Weiterbildungen sowie der Kampf- richtereinsätze.
fordert
werden (elektronisch oder als Papiervorlage). |
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Um ein gleichbleibend hohes Niveau im Kampfrichterwesen zu gewährleisten sind ständige Aus-
und Weiterbildung auf allen Ebenen des Kampfrichterwesens erforderlich. Dementsprechend werden mindestens einmal jährlich Schulungen durch die jeweils Verantwortlichen
angesetzt. Dies kann auch im Rahmen von Wettkämpfen erfolgen. |
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Der
Kampfrichterreferent des SVD regelt die Aus- und Weiterbildung folgender Kader: -
Bundeskampfrichter -
internationale Kampfrichter -
Kampfrichterreferenten der Landesverbände |
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Die
Kampfrichterreferenten der Landesverbände schulen: -
Kampfrichteranwärter -
Kampfrichterreferenten der Mitgliedsvereine -
Landeskampfrichter |
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Der Inhalt der Schulungen wird von den jeweils Verantwortlichen festgelegt und hat sich an der Kampfrichterordnung des SVD und am Sumo – Regelwerk zu orientieren. Bei
Problemen oder Unstimmigkeiten ist der Kampfrichterreferent des SVD zu
konsultieren. |
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5.1 Grundsätze |
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Jedes ordentliche Mitglied einer Sumo – Sportgemeinschaft (Verein), so diese Sport- gemeinschaft Mitglied eines Landesverbandes oder des SVD ist, eines Landesverbandes oder des SVD hat das Recht, sich zum Kampfrichter zu qualifizieren. Vorkenntnisse oder Lizenzen in anderen Kampfsportarten sind sinnvoll, aber nicht Vorraussetzung zum Erwerb eines Lizenz als Sumo-Kampfrichter. Der Bewerber sollte jedoch über Erfahrungen im Sumo–Sport
verfügen. |
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Folgende
Mindestalter werden für die einzelnen Kampfrichterstufen festgesetzt: -
Kampfrichteranwärter
14 Jahre -
Landeskampfrichter
16 Jahre -
Bundeskampfrichter
18 Jahre |
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Eine Altersbegrenzung nach oben erfolgt im Rahmen des SVD nicht. Hier wird von den verantwortlichen Kampfrichterreferenten von Fall zu Fall entschieden. Internationale Regelungen
sind hiervon jedoch nicht betroffen und gelten in vollem Umfange. |
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Der Kampfrichterreferent kann über den Fortbildungsnachweis und über die erbrachten Kampfrichtereinsätze
über die Höhergraduierung eines Kampfrichters entscheiden. |
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Vor der Zulassung zur Prüfung für die nächst höhere Lizenz müssen alle Anwärter einen Leistungsnachweis
erbringen. |
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Landeskampfrichter haben ihre Einsätze im Kampfrichterpass zu dokumentieren. Für
Kampfrichteranwärter genügt die Einschätzung des verantwortlichen Referenten.
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Der Inhalt der zu absolvierenden Prüfung besteht jeweils aus einem theoretischen und einem
praktischen Teil: |
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theoretischer Teil: mündliche oder schriftliche Prüfung zu den Themen Regelwerk, Anzugsordnung und Wettkampfgeschehen – Wettkampfablauf, Wettkampforganisation, Kampfgericht |
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praktischer Teil: Nachweis
der praktischen Fähigkeiten im Ring (im Seminar oder Turnier) |
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Nach
bestandener Prüfung erfolgt die sofortige Vergabe der Lizenz und der
Graduierung. Wird
die Prüfung nicht bestanden, kann diese nach 6 Monaten wiederholt werden. |
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Der Einsatz der Kampfrichter bei Turnieren des SVD in Deutschland (national oder international) regelt der jeweils verantwortliche Kampfrichterreferent: -
vereinsintern
Kampfrichterreferent des Vereins -
landesintern
Kampfrichterreferent des Landesverbandes -
national und international
Kampfrichterreferent des SVD |
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Bei Turnieren der ESU und des ISF trägt in Abstimmung mit den Verantwortlichen der genannten Organisationen der Kampfrichterreferent des SVD die Verantwortung für den Einsatz
der Kampfrichter des SVD. Einsätze bei nationalen und international offenen Wettkämpfen außerhalb des SVD sind mit den Verantwortlichen des jeweiligen nationalen Verbandes bzw. mit dem Wettkampf- ausrichter, bei Bedarf über den Kampfrichterreferenten des SVD, in Eigenverantwortung des
Kampfrichters abzustimmen. |
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7. Anzugordnung |
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Es gelten auch innerhalb des SVD die offiziellen Regeln der ESU und des ISF bei der Kleidung
der Kampfrichter: |
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Ringrichter: |
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- Oberhemd, weiß (vorzugsweise mit verdeckter Knopfleiste) -
lange Hose, weiß - Handschuhe, weiß - Schuhe, weiß mit heller Sohle -
Socken, weiß - Fliege, schwarz |
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Außenrichter: |
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- Oberhemd, weiß - lange Hose, grau - Jackett, dunkel - Socken, dunkel - Krawatte, dunkel |
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8. Abrechnung |
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Die
Abrechnung erfolgt auf Grundlage der FGO des SVD. |
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9. Ausschluss eines Kampfrichters, Aberkennung der Lizenz und Graduierung |
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Handelt ein Kampfrichter während seines Einsatzes im Wettkampf grob fahrlässig, lässt er entsprechende Qualifikationen vermissen, fällt er parteiische Urteile oder schädigt er mit seinem Auftreten das Ansehen des SVD und des Sumo – Sportes kann ihm die Lizenz entzogen und die sportliche Graduierung aberkannt werden. Dies
kann in Stufen erfolgen oder aber generell. Erfolgt eine generelle Aberkennung, wird der Betreffende auf Lebenszeit vom Kampfrichterwesen des SVD ausgeschlossen. Weitere disziplinarische Maßnahmen obliegen
den Gremien des SVD bzw. der Landesverbände. |
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Die Entscheidung der Zurückstufung von Kampfrichtern trifft der Kampfrichterreferent des
SVD. Aberkennung der sportlichen Graduierung beruft der Kampfrichterreferent des SVD ein
Schiedsgericht. Diese setzt sich wie folgt zusammen: -
Kampfrichterreferent des SVD -
Kampfrichterreferent des betroffenen Landesverbandes -
mindestens zwei weitere Kampfrichterreferenten von Landesverbänden -
ein weiteres Vorstandsmitglied des SVD Es gilt der Mehrheitsbeschluss des Schiedsgerichts, der mittels Abstimmung herbeizuführen
ist. Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt. |
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Der Betroffene hat die Möglichkeit, sich 14 Tage nach Bekanntgabe der Entscheidung des Schiedsgerichtes schriftlich beim Kampfrichterreferenten des SVD zu äußern und eine Überprüfung der Entscheidung zu erlangen, wenn er die gegen ihn erhobenen Vor- würfe
entkräften kann. Tut er dies
nicht, tritt die Entscheidung nach dieser Zeit in Kraft. |
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10. Sonstiges |
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Der Kampfrichterreferent des SVD kann zur Lösung strittiger Fragen eine Kampfrichter- kommission einsetzen. Unterste Lizenzstufe für Mitglieder dieser Kommission ist Bundeskampfrichter. Gründen seinen Aufgaben nicht nachkommen, kann er einen oder mehrere geeignete Vertreter bestimmen, der seine Aufgaben wahrnimmt und ihn in der Öffentlichkeit vertritt. Die
Auswahl des oder der Vertreter ist Sache des
jeweiligen Kampfrichterreferenten. |
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Alle Ausnahmeregelungen zu einzelnen Punkten dieser Ordnung obliegen dem Kampfrichter- referenten
des SVD. Die Punkte dieser Ordnung behalten aber ansonsten ihre volle Gültigkeit. |
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Beschlossen auf der Delegiertenversammlung vom 06.März 2004 in Brandenburg |
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